Wir durften am 15.04.2025 unseren Bundestagsabgeordneten Herrn Thorsten Frei (CDU/CSU) und am 24.04.2025 unsere Bundestagsabgeordnete Frau Derya Türk-Nachbaur (SPD) in unserem Hause herzlich Willkommen heißen.
Mit beiden haben wir die folgenden Themen angelehnt an den Koalitionsvertrag besprochen:
- Gemeinsame Rahmenverträge der GKV
- Datenschutz im Gesundheitswesen
- Kostensteigerung und Ausschreibungen
- Nachwuchs in den Gesundheitshandwerken
- Wegfall der Präqualifizierung von Apotheken
- Es benötigt unbedingt eine Entspannung der bürokratischen Auflagen. Aktuell gibt es in Deutschland mehr als 45.000 registrierte Hilfsmittel, die in 42 Produktgruppen unterteilt werden. Für unser Haus relevant sind hier bspw. Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Brustepithesen, Prothesen und Orthesen, um nur wenige zu nennen. Viele gesetzliche Krankenkassen, wir reden in Deutschland von 94 Stück (Stand 01.01.2025), haben eigene Verträge für die unterschiedlichen Produktgruppen. Zudem gibt es keine einheitliche Regelung zu Abrechnung von Hilfsmittel – manche Krankenkassen wollen einen Kostenvoranschlag für bspw. Einen Rollator, andere wiederum nicht. Bei manchen Kassen dürfen wir Bandagen über das vom Arzt ausgestellte Rezept abrechnen, bei anderen benötigt es wiederum einen Dokumentationsbogen.
Das Ziel muss hier die Verwaltungsreduzierung sein!
- Die elektronische Patientenakte (kurz ePA) ist in Deutschland am 01.01.2021 eingeführt und seit her weiterentwickelt worden. Seit dem 29.04.2025 steht die ePA bundesweit allen gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken haben hier Einsicht und Schreiberechte, Sanitätshäuser sollen aktuell weder das eine noch das andere erhalten. Schon ein Leserecht würde uns bereits massiv weiterhelfen, denn so könnten wir die Patienten besser beraten und betreuen.
Das Ziel muss sein den Datenschutz im Sinne effizienter Prozesse im Gesundheitswesen zu überdenken!
- Der demografischen Entwicklung geschuldet haben wir in Deutschland immer weniger Beitragszahler, aber immer mehr Mitbürger, die im fortgeschrittenen Alter einen Bedarf an medizinischen Hilfsmitteln haben. Krankenkassen stehen hier ebenfalls unter einem enormen Druck, daher werden Verträge verschiedener Produktgruppen nicht jährlich angepasst oder sogar versucht neue Verträge mit reduzierten Preisen zu platzieren. Auch in den Gesundheitsberufen erwarten die Mitarbeiter das die Löhne jährlich angehoben werden. Wenn uns diese Anpassungen nicht mehr gelingen, werden unsere Mitarbeiter sich andere Jobs suchen und die Gefahr besteht, dass die Gesundheitshandwerke nicht mehr ausreichende Beschäftigungszahlen haben, um die Bedarfe der Gesellschaft sicher zu stellen. Doch wer macht dies dann in der Zukunft?
Das Ziel muss sein, das Gesundheitsberufe zu stärken!
- Die Berufe Orthopädietechniker (m/w/d) und Orthopädieschuhmacher (m/w/d) müssen attraktiv gemacht werden. Wir wollen nicht in der Zukunft dieses Meisterhandwerk an Helfer abtreten und nur noch in beratender Funktion tätig sein. Wir sind Handwerker und das mit Leib und Seele. Unseren jungen Nachwuchskräften fehlt die Unterstützung. Ein Studium wird voll finanziert, die Meisterschüler werden erheblich weniger unterstützt. Wichtig ist auch, dass wir als Gesellschaft nicht nur einen jungen Menschen wertschätzen der studiert hat, sondern auch die Handwerke nochmal in den Focus gerückt werden.
Das Ziel muss sein die Berufe im Gesundheitshandwerk attraktiver zu machen!
- Seit dem 01.04.2024 müssen sich Apotheken in Deutschland keine Präqualifizierung mehr nachweisen. Aus unserer Sicht eine große Ungerechtigkeit. Diese Präqualifizierung ist eine Überprüfung vorgegebenen Auflagen die erfüllt werden müssen:
Die fachlichen Qualifikationen:
Hier müssen Nachweise über Ausbildung, Meisterpräsenz und Fortbildungen vorliegen.
Betriebs- und Raumkonzept:
Sind die Räumlichkeiten geeignet für Beratungen und Anpassungen, Barrierefreiheit?
Die Dokumentation und Qualitätssicherung:
Prozessablauf im Unternehmen müssen dokumentiert und 10 Jahre aufbewahrt werden
Die technische Ausstattung:
Vorhandensein von bestimmten Werkzeugen und Prüfgeräten.
Die vertraglichen und rechtlichen Vorgaben:
Einhaltung der Anforderung aus dem Hilfsmittelverzeichnis und §126 SGB V.
Die Kundenzufriedenheit und Beschwerdemanagement:
Funktionierendes System zur Erfassung und Auswertung von Rückmeldungen.
All diese Punkte müssen von uns vorgewiesen werden, von Apotheken nicht mehr, obwohl diese zum Teil die gleichen Hilfsmittel anpassen und abrechnen dürfen.
Das Ziel muss sein, eine gleiche Regelung für alle zu finden!
Beide Bundestagsabgeordneten hatten ein offenes Ohr für unsere Sorgen und sind mit viel Verständnis aufgetreten. Wir bedanken uns herzlichst für den Besuch und sind dankbar, dass Herr Frei und Frau Türk-Nachbaur die Informationen die sie von uns erhalten haben in die richtigen Ausschüssen transportieren werden.